Alster Gerüstbau
Seit 1995 sind wir Ihr zuverlässiger Partner im Gerüstbau Hamburg, wenn es darum geht, sicher und effizient in die Höhe zu gehen. Ob für Bauprojekte, Renovierungen oder Spezialanwendungen – wir setzen Maßstäbe im Gerüstbau. Unsere Lösungen sind so vielseitig wie unsere Kunden: Architekten, Bau
Unsere Gerüstlösungen auf einen Blick
Arbeits- und Schutzgerüst
sind temporäre Baukonstruktionen, die mit Gerüstlagen unterschiedlicher Länge und Breite an der Verwendungsstelle aus Gerüstbauteilen zusammengesetzt, ihrer Bestimmung entsprechend verwendet und wieder auseinandergenommen werden können.
Hängegerüst
Treppenturm
sind freistehende oder angebaute Gerüsttürme, die mit modularen Treppenelementen
ausgestattet sind und als ergonomische Zugänge zu unterschiedlichen Ebenen dienen.
Gemäß der TRBS 2121-1 wird ein Treppenturm ab 5m Gerüsthöhe vorausgesetzt.
Fahrbare Arbeitsbühne
sind einfeldige Gerüstkonstruktionen nach DIN EN 1004 aus vorgefertigten Bauteilen mit Standhöhen von 2,5m bis 12m (innen) und 2,5m bis 8m (außen). Sie sind freistehend, mobil auf fester Fläche verfahrbar und verfügen über eine oder mehrere Belagflächen sowie mindestens vier Fahrrollen.
Jobangebote
Du suchst einen Job, bei dem du etwas bewegen kannst? Komm in unser Team – wir freuen uns auf dich!
Referenzen
von Bauunternehmen und Architekten bis hin zu Handwerksbetrieben und Privatpersonen. Hier die passenden Referenzen.




Häufig gestellte Fragen
Mit der Einführung der überarbeiteten ATV DIN 18451:2023-09 am 05. Oktober 2023 haben sich bei der Regelung zur Übermittlung der abrechenbaren Gerüstbauleistungen entscheidende Änderungen ergeben:
Im Wesentlichen sind dies:
Die Norm unterscheidet bei der Ermittlung der Maße und Mengen nicht mehr zwischen Arbeits- oder Schutzgerüst.
Als Bezugspunkte für das Aufmaß werden nun einheitlich bei allen Bauarten die Außenseiten des Gerüstes herangezogen. Die eingerüstete bzw. bearbeitete Fläche ist somit nicht mehr maßgeblich.
Auch werden Gerüst und Gerüstergänzungen, z. B. Verbreiterungen, Schutzeinrichtungen, Bekleidungen, Überbrückungen, Bauteile zur Lastumleitung, Gerüsttreppen und Treppentürme eigenständig und getrennt vom Gerüst abgerechnet.
Eine wesentliche Änderung betrifft schließlich die Gebrauchsüberlassung. Mit der Neufassung der Norm erfolgte eine strikte Trennung zwischen der Montageleistung und der Gebrauchsüberlassung. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen einer Grundeinsatzzeit und einer sich daran anschließenden Gebrauchsüberlassung. Die Grundeinsatzzeit ist entfallen.
Die Überlassungsleistung wird neben der Werkleistung eigenständig (getrennt) vereinbart und abgerechnet.
Es wird höflich darauf hingewiesen, dass diese Änderungen künftig in Angeboten und bei der Leistungsermittlung sowie Abrechnung zu berücksichtigen sind.
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten, rufen Sie uns gerne an
Für den Gerüstbauer sind folgende Informationen vor Vorteil:
Pläne und Zeichnungen: Grundrisse, Ansichten, Schnitte
Fotodokumentation
Art der Arbeiten, die auf dem Gerüst ausgeführt werden sollen
Standortbedingungen: Informationen über das Gelände, Zugänglichkeit, Bodenbeschaffenheit und etwaige bauliche Einschränkungen
Zeitrahmen: Geplante Start- und Entermine für den Auf- und Abbau des Gerüstes
Kontaktdaten: Vollständiger Name, Rechnungsadresse, Telefonnummer
Gerne vereinbaren wir auch direkt einen Vororttermin mit Ihnen und schauen uns die Gegebenheiten gemeinsam an
Unsere Vorlaufzeit für Ihren gewünschten Baustelleneinsatz beträgt ca. 14 Tage. Zu Stoßzeiten kann sich die Vorlaufzeit natürlich verändern. Daher bitten wir Sie im Auftragsfall den gewünschten Aufbautermin frühzeitig mit uns abzustimmen, damit eine Material- und Personalverfügbarkeit gewährleistet werden kann.
Nichtsdestotrotz können Sie uns auch kurzfristige Wunschtermine mitteilen. Wir versuchen gerne diese Termine möglich zu machen.